Ratgeber Studium

BU im dualen Studium: Student oder Azubi? Einstufung, Beitrag, Betrieb

Duale Studierende sitzen zwischen zwei Welten: Hörsaal und Betrieb, Studium und Ausbildungsvergütung. Für die BU und die gesetzliche Rente macht genau das den Unterschied zum klassischen Vollzeitstudium. Auch im dualen Studium gilt: Jung und gesund ist ein sehr guter Moment – früh starten und später per Nachversicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsfragen aufstocken; ein spezialisierter Experte hilft dabei.

Redaktion BU-Start.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (4 Abschnitte)
  1. Student oder Azubi: Was Versicherer aus dem dualen Studium machen
  2. Pflichtbeiträge im dualen Studium: der große Unterschied
  3. Was kostet die BU für duale Studierende?
  4. Betrieb, Übernahme und Wechsel: Was du im Vertrag klären solltest
Das Wichtigste in Kürze
  • Duale Studierende mit Ausbildungsvertrag und Vergütung sind in der Rentenversicherung in der Regel pflichtversichert; das Gesetz nennt duale Studiengänge ausdrücklich (§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI).
  • Für die Erwerbsminderungsrente brauchst du trotzdem 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren und 5 Jahre Wartezeit (§ 43, § 50 SGB VI); die Höhe der Rente bleibt bei Ausbildungsvergütung gering.
  • Versicherer ordnen duale Studierende als Student oder als Azubi ein; die Einstufung folgt Studienfach oder Ausbildungsberuf. Beispiele: Industriekaufmann-Azubi (19 J., 1.000 €) ca. 30 €, BWL-Student (20 J., 1.500 €) 46 bis 67 € im Monat (Vermittlerangaben, Stand 2026).
  • Wichtig sind Studentenklausel, Azubi-Regeln und die Frage, was nach dem Abschluss und bei Betriebswechsel gilt.
  • Mit Berufsstart im Unternehmen hilft eine Nachversicherungsgarantie, die Rente an das Gehalt anzupassen.

Duale Studierende mit Ausbildungsvertrag und Vergütung sind in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel pflichtversichert (§ 1 SGB VI); für die Erwerbsminderungsrente brauchst du trotzdem 3 Jahre Pflichtbeiträge in 5 Jahren und 5 Jahre Wartezeit (§ 43, § 50 SGB VI). In der BU zählst du je nach Versicherer als Student oder als Azubi.

Student oder Azubi: Was Versicherer aus dem dualen Studium machen

Ein duales Studium verbindet Studium und Praxis in einem Betrieb. Es gibt ausbildungsintegrierende Modelle mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und praxisintegrierende Modelle, bei denen die Praxis im Unternehmen im Vordergrund steht. In beiden Fällen schließt du einen Vertrag mit einem Unternehmen und bekommst eine Vergütung. Für die BU stellt sich die Frage: Bist du für den Versicherer Student oder Azubi? Das ist keine Formalie, denn die Berufsgruppe bestimmt den Beitrag. Jeder Versicherer entscheidet das für sich, manche nach Studienfach, andere nach dem Ausbildungsberuf im Betrieb. Allianz beschreibt Berufsgruppen von niedrig bis hoch (Allianz, abgerufen 24.10.2026); die Zuordnung für duale Studierende steht in den Bedingungen oder der Annahmepraxis.

Als Student eingestuft

  • Studienfach bestimmt die Gruppe (z. B. BWL, Informatik)
  • Studentenklausel und angestrebter Beruf als Bezugspunkt
  • Niedrigere Gruppe, wenn das Fach büronah ist

Als Azubi eingestuft

  • Ausbildungsberuf im Betrieb bestimmt die Gruppe
  • Azubi-Regeln zu Rente und Nachversicherung gelten
  • Betriebe mit Technik oder Werkstatt können höher liegen

Hintergrund zur Azubi-Seite findest du im Ratgeber BU als Azubi abschließen und in der Übersicht BU für Azubis. Für Studierende gilt die Studentenklausel, siehe Studentenklausel.

Pflichtbeiträge im dualen Studium: der große Unterschied

Hier unterscheidet sich das duale vom Vollzeitstudium deutlich. Das Gesetz erfasst als versicherungspflichtig „Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind“, und nennt duale Studiengänge und praxisintegrierte Ausbildungen mit Ausbildungsvertrag und Vergütungsanspruch ausdrücklich (§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Damit sammelst du von Beginn an Pflichtbeitragszeiten. Für die Erwerbsminderungsrente brauchst du drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 43 Abs. 1–2, § 50 Abs. 1 SGB VI). Bei einem dreijährigen Bachelor erreichst du die drei Pflichtbeitragsjahre am Ende, die fünf Jahre Wartezeit erst mit etwa zwei Jahren Berufstätigkeit danach – vorausgesetzt, du bleibst in der Rentenversicherung. Bis dahin gibt es in der Regel keinen Anspruch.

Wie hoch die Rente wäre, hängt von den Entgeltpunkten ab. Bei Ausbildungsvergütung ist sie niedrig. Im Schnitt lag die neu bewilligte Erwerbsminderungsrente 2024 bei 1.041 € pro Monat. Berufsschutz gibt es nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI). Den Wartezeit-Check findest du im BU-Renten-Bedarf für Einsteiger.

Vergleich der Rentenversicherungslage von Vollzeitstudium und dualem Studium. Eigene Zusammenstellung, Stand 25.10.2026; Rechtsgrundlagen: § 1, § 5, § 43, § 50 SGB VI.
MerkmalVollzeitstudiumDuales Studium mit Ausbildungsvertrag
Pflichtbeiträgein der Regel keinein der Regel ja (§ 1 SGB VI)
Pflichtpraktikumversicherungsfrei (§ 5 Abs. 3 SGB VI)Teil des Ausbildungsverhältnisses
Wartezeit EM-Rente3 J. Pflichtbeiträge in 5 J. und 5 J. Wartezeit (§ 43, § 50)dasselbe, aber Beitragszeiten beginnen früher
Rentenhöhe bei Anspruchnach Entgeltpunkten, später Einstiegnach Entgeltpunkten, Ausbildungsvergütung niedrig
Private BUwichtigster Baustein im Studiumweiter nötig; EM-Rente deckt den Bedarf nicht

Was kostet die BU für duale Studierende?

Für duale Studierende gibt es keine belegte Einzelangabe; wir nennen Beispiele aus den beiden Ausgangsprofilen. Vermittler nennen für einen 19-jährigen Industriekaufmann-Azubi bei 1.000 € Rente ca. 30 € im Monat, für einen 16-jährigen Mechatroniker-Azubi ca. 46 €, für einen 20-jährigen BWL-Studenten bei 1.500 € Rente 46 bis 67 € und für einen Informatik-Studenten bei 1.000 € Rente 30 bis 35 € (transparent-beraten.de, Stand 2026, Sekundärquelle, von uns nicht geprüft). Wo du landest, hängt von Studienfach und Betrieb ab.

Was kostet die BU im dualen Studium? Beispiele aus den Ausgangsprofilen (Sekundärquelle: Vermittler), Nichtraucher, Endalter 67; Abruf 24.10.2026, Stand 2026. Keine Angebote.
ProfilAlterBU-RenteBeitrag pro Monat
Dualer Student20–kein Beleg; Einstufung nach Fach oder Ausbildungsberuf, individuelles Angebot über Experten
Azubi Industriekaufmann/-frau191.000 €ca. 30 €
Azubi Mechatroniker/-in161.000 €ca. 46 €
BWL-Student201.500 €46–67 €
Informatik-Student201.000 €30–35 €

Betrieb, Übernahme und Wechsel: Was du im Vertrag klären solltest

  • Einstufung nach Abschluss: Wird die Berufsgruppe beim Berufsstart neu bewertet, und in welche Richtung?
  • Betriebswechsel: Der Vertrag bleibt bei dir, auch wenn der Betrieb wechselt. Prüfe trotzdem, ob die Einstufung an den Betrieb geknüpft ist.
  • Nichtübernahme: Wenn du nach dem Studium nicht übernommen wirst, ändert sich die Lage. Die Bedingungen sollten das abdecken; mehr im Ratgeber Studienwechsel und Abbruch.
  • Betriebliche Lösungen: Manche Arbeitgeber bieten Lösungen an. Sie ergänzen, ersetzen aber nicht automatisch eine private BU; prüfe Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Mitnahme.
  • Nachversicherungsgarantie: Wenn nach dem Studium das Gehalt steigt, aufstocken ohne neue Gesundheitsprüfung. Der Nachversicherungs-Planer zeigt Beispielwerte.

Beim Antrag gelten die üblichen Regeln: Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten (§ 19 VVG); Zweifelsfälle klärt ein Experte vorab über eine anonyme Risikovoranfrage. Hier im Check fragen wir nichts dazu. Wie der Abschluss abläuft, steht in BU als Student abschließen. Und für den Einstieg: der kostenlose Einsteiger-Check, ohne Gesundheitsfragen und ohne Tarifempfehlung.

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  • Zeitplan für Schule, Studium, Ausbildung und Berufsstart
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Häufige Fragen

Gilt ein dualer Student als Student oder als Azubi?

Das legt jeder Versicherer in den Bedingungen oder seiner Annahmepraxis selbst fest. Manche ordnen nach Studienfach ein, andere nach Ausbildungsberuf. Frag nach, welche Regelung gilt und wie sie sich nach dem Abschluss ändert.

Zahlen duale Studenten in die Rentenversicherung ein?

In der Regel ja: Wer mit Ausbildungsvertrag und Vergütungsanspruch dual studiert, ist pflichtversichert; das Gesetz nennt duale Studiengänge ausdrücklich (§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Die genaue Lage hängt vom Vertrag ab.

Hat ein dualer Student Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Erst, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und fünf Jahre Wartezeit (§ 43, § 50 SGB VI). Bei einem dreijährigen dualen Studium kann das nach dem Studium der Fall sein, die Rente ist bei Ausbildungsvergütung aber niedrig.

Was kostet eine BU für duale Studenten?

Dafür gibt es keine belegte Einzelangabe. Beispiele aus Vermittlerangaben: Industriekaufmann-Azubi (19 Jahre, 1.000 €) ca. 30 €, BWL-Student (20 Jahre, 1.500 €) 46 bis 67 €, Informatik-Student (1.000 €) 30 bis 35 € im Monat (transparent-beraten.de, Stand 2026, Sekundärquelle).

Soll der Betrieb die BU zahlen?

Das ist Verhandlungssache und nicht überall üblich. Eine betriebliche Lösung kann eine Ergänzung sein, ersetzt aber nicht automatisch eine private BU. Prüfe Bedingungen, Wartezeiten und was bei Betriebswechsel gilt.

Was passiert nach dem dualen Studium?

Mit dem Berufsstart ändert sich der zuletzt ausgeübte Beruf (§ 172 Abs. 2 VVG). Prüfe, ob die Berufsgruppe neu bewertet wird und nutze die Nachversicherungsgarantie, um die Rente anzuheben.

Quellen

  1. § 1 SGB VI – Beschäftigte (Versicherungspflicht) – abgerufen 25.10.2026
  2. § 5 SGB VI – Versicherungsfreiheit – abgerufen 25.10.2026
  3. § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 24.10.2026
  4. § 50 SGB VI – Wartezeiten – abgerufen 24.10.2026
  5. § 172 VVG – Berufsunfähigkeitsversicherung – abgerufen 24.10.2026
  6. § 19 VVG – Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
  7. Finanztip: Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung? – Stand 27.05.2026
  8. Bundestag hib 723/2025: Rentenversicherungsbericht 2025 – 22.12.2025
  9. transparent-beraten.de: BU für Studenten und Azubis (Vermittler, Sekundärquelle) – abgerufen 24.10.2026, Beitragsangaben von uns nicht geprüft
  10. Allianz: Berufsgruppen in der Berufsunfähigkeitsversicherung (beschreibend) – abgerufen 24.10.2026
Redaktion BU-Start.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, Studierende, Auszubildende und Berufseinsteiger (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Tarif- oder Versicherungsempfehlung; über Annahme und Leistung entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: BU-Start.de. BU-Start.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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