BU-Lexikon für Einsteiger: Studentenklausel, Wartezeit, Nachversicherung & Co.

Von „Abstrakte Verweisung“ bis „Zahlbeitrag“: die wichtigsten Begriffe rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, Studierende und Azubis – kurz erklärt, mit Paragraf und Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Abstrakte Verweisung
Der Versicherer darf dich auf eine andere, nach Ausbildung, Fähigkeiten und bisheriger Lebensstellung zumutbare Tätigkeit verweisen – aber nur, wenn das im Vertrag vereinbart ist (§ 172 Abs. 3 VVG). Viele Einsteiger achten deshalb auf den Verzicht darauf. Mehr dazu →
Anonyme Risikovoranfrage
Anfrage an mehrere Versicherer ohne Namen, über die ein Makler vorab klärt, ob und zu welchen Bedingungen ein Antrag Aussicht hat. Hier beantwortest du keine Gesundheitsfragen; sie ist Prozess, nicht Beratung zur Gesundheit. Mehr dazu →
Anzeigepflicht
Pflicht, die Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten (§ 19 VVG). Bei Verstoß kann der Versicherer zurücktreten oder kündigen; seine Rechte erlöschen nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn (§ 21 Abs. 3 VVG). Mehr dazu →
Azubi-Tarif
Eintrittstarif für Auszubildende mit begrenzter Startrente oder ermäßigtem Beitrag in den ersten Jahren. Was genau gilt, legt der Versicherer in den Bedingungen fest; wir empfehlen keinen Tarif. Mehr dazu →
Beitragsdynamik
Vertragsregel, nach der Beitrag und Rente regelmäßig steigen, um die Kaufkraft der Rente zu erhalten. Sie erhöht den Beitrag; ob sie zu dir passt, hängt von Budget und Plänen ab. Mehr dazu →
Berufsgruppe
Einstufung des Berufs nach Risiko, die den Beitrag bestimmt. Büroberufe liegen meist niedriger als körperlich belastende Berufe (Allianz, abgerufen 24.10.2026); jeder Versicherer stuft selbst ein. Mehr dazu →
Berufsschutz (gesetzliche Rente)
Schutz, bei dem schon die Unfähigkeit, den bisherigen Beruf auszuüben, zur Rente führt. Er gilt nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI); alle anderen werden nach § 43 SGB VI beurteilt. Mehr dazu →
Berufsunfähigkeit (BU)
Nach § 172 Abs. 2 VVG ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Die Schwellen „50 %“ und „6 Monate“ stehen in den Bedingungen (Finanztest, 19.05.2026). Mehr dazu →
Bruttobeitrag (Tarifbeitrag)
Obergrenze, bis zu der der Versicherer den Zahlbeitrag anheben darf (Finanztip, 27.05.2026). Er ist höher als der Zahlbeitrag, den du zunächst zahlst. Mehr dazu →
Dualer Student
Studierende mit Praxisphasen im Betrieb – Student und Azubi zugleich. Ob der Versicherer dich als Student oder Azubi einstuft, steht in den Bedingungen. Mehr dazu →
Eintrittsalter
Alter bei Vertragsbeginn. Eintrittsalter und Gesundheitszustand beim Antrag bestimmen Beitrag und Annahme (Finanztip, 27.05.2026). Mehr dazu →
Endalter
Alter, bis zu dem die BU leistet. Ideal ist die Regelaltersgrenze (derzeit 67, § 35 SGB VI; Stiftung Warentest, 19.05.2026). Mehr dazu →
Ertragsanteil
Anteil der privaten BU-Rente, der versteuert wird: 18 % bei Rentenbeginn mit 65 oder 66 Jahren (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a bb EStG); befristete Renten werden nach der Laufzeit besteuert (§ 55 EStDV). Mehr dazu →
Erwerbsminderungsrente (EM-Rente)
Gesetzliche Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit: voll bei unter 3, teilweise bei unter 6 Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit (§ 43 SGB VI). Neue EM-Renten betrugen 2024 im Schnitt 1.041 € im Monat (Rentenversicherungsbericht 2025). Mehr dazu →
Gesundheitsfragen
Fragen im Antrag zu Erkrankungen und Behandlungen. Auf BU-Start.de fragen wir nicht danach; beim Antrag musst du sie wahrheitsgemäß beantworten (§ 19 VVG). Mehr dazu →
Grundfähigkeitsversicherung
Absicherung, die leistet, wenn bestimmte Fähigkeiten (z. B. Sehen, Gehen) verloren gehen – unabhängig vom Beruf. Für Kinder ist sie eine Alternative zur BU; Details auf Portalen. Mehr dazu →
Kinder-BU
Berufsunfähigkeitsversicherung für Minderjährige, meist ab etwa 10 Jahren, mit begrenzter Startrente. Eltern schließen sie in der Regel als Versicherungsnehmer ab. Mehr dazu →
Leistungsquote
Anteil der bewilligten Anträge: rund 80 % laut GDV-Umfrage (Stiftung Warentest, 19.05.2026); Franke & Bornberg: knapp 80 % für Entscheidungen 2024. Bezogen auf entschiedene Anträge, nicht auf alle Meldungen. Mehr dazu →
Nachversicherungsgarantie
Klausel, die dir erlaubt, die Rente bei bestimmten Anlässen ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Anlässe, Fristen und Obergrenzen stehen im Vertrag. Mehr dazu →
Nichtraucher
Annahme in unseren Rechnern. Raucherstatus ist eine Gesundheitsangabe; wir fragen ihn nicht ab und rechnen mit Nichtraucher-Annahme. Mehr dazu →
Orientierungswert (BU-Rente)
80 % vom Netto als Faustregel (Finanztip, 27.05.2026). Kein Versicherungsbedarf, keine Empfehlung. Mehr dazu →
Pflichtbeiträge
Beiträge, die du kraft Gesetzes zahlst, etwa in Ausbildung oder Beschäftigung. Für die EM-Rente brauchst du drei Jahre davon in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI). Mehr dazu →
Prognosezeitraum
Zeitraum (marktüblich sechs Monate), für den die Berufsunfähigkeit voraussichtlich andauern muss. Er steht in den Bedingungen, nicht im Gesetz (Finanztest, 19.05.2026). Mehr dazu →
Regelaltersgrenze
Alter, ab dem die Altersrente ohne Abschlag möglich ist: 67 für Jahrgänge ab 1964 (§ 35 SGB VI). Mehr dazu →
Schulunfähigkeitsversicherung
Absicherung für Kinder, die leistet, wenn das Kind die Schule dauerhaft nicht besuchen kann. Sie knüpft an die Schule an, nicht an den späteren Beruf. Mehr dazu →
Startertarif
Tarif für junge Leute mit niedrigerem Beitrag in den ersten Jahren und späterem Anstieg. Die Funktionsweise steht in den Bedingungen. Mehr dazu →
Startrente
Anfangshöhe der BU-Rente. Einsteigern bieten Versicherer oft eine niedrigere Startrente; mit Nachversicherungsgarantie stockst du später auf. Mehr dazu →
Studentenklausel
Vertragsregel, die Studium und angestrebten Beruf mitversichert. Wortlaut und Folgen bei Wechsel oder Abbruch stehen in den Bedingungen jedes Versicherers. Mehr dazu →
Wartezeit
Zeit, die erfüllt sein muss, bevor die gesetzliche Rente gezahlt wird: für die EM-Rente fünf Jahre allgemeine Wartezeit (§ 50 Abs. 1 SGB VI), bei früher voller Erwerbsminderung 20 Jahre (§ 43 Abs. 6). Mehr dazu →
Zahlbeitrag (Nettobeitrag)
Beitrag, den du nach Überschussverrechnung tatsächlich zahlst. Er liegt unter dem Tarifbeitrag (Finanztip, 27.05.2026). Mehr dazu →

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